In den letzten Wochen ist eine Welle von Berichten, Meldungen und Influencer-Videos über die sozialen Medien geschwappt, die ein potentielles Verkaufsverbot von Helmen, die noch nach der auslaufenden ECE-R 22.05 Homologation geprüft sind, suggerieren. Aber wie oft in der Welt der sich schnell verbreitenden Information, scheint es, dass diese Behauptungen mehr auf Spekulationen als auf Fakten basieren.


Um Klarheit in dieser Angelegenheit zu schaffen, möchten Wir uns auf die gestrige Pressemitteilung des Deutschen Industrie Verbandes Motorrad (IVM) beziehen.
Nach einer direkten Nachfrage beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat der IVM bestätigt, dass es in Deutschland kein geplantes Verkaufsverbot für ECE-R 22.05 Helme gibt. Diese Aussage steht im direkten Widerspruch zu den Falschinformationen, die über verschiedene Kanäle verbreitet wurden.
Die Verwirrung scheint sich um die neue ECE-R 22.06 Homologation zu drehen, die einen Übergangsabschnitt enthält, der es den Mitgliedsstaaten ermöglicht, den Verkauf zum Ende des Jahres 2023 optional zu beenden. Allerdings hat das BMDV klargestellt, dass Deutschland von dieser Option keinen Gebrauch machen wird.
Die Produktion der ECE-R 22.05 Helme endet im Juni dieses Jahres, was den sinnvollen und nachhaltigen Abverkauf von Beständen ermöglicht, anstatt diese unnötig zu verschrotten und Ressourcen zu verschwenden.
Deutschland steht mit dieser Entscheidung nicht allein da. Auch andere Länder wie Italien und England haben ähnliche Richtungen eingeschlagen. Es ist wichtig, den Fokus auf Fakten und offizielle Aussagen zu legen, anstatt sich von Falschinformationen leiten zu lassen.
Die vollständige Pressemitteilung des IVM kann hier eingesehen werden.
Lassen Sie uns gemeinsam auf die Verbreitung korrekter und verlässlicher Informationen hinarbeiten und somit zur Sicherheit und zum Wohl der Motorradfahrer in Deutschland beitragen.