Jeder Motorradfahrer fängt mal klein an, nämlich in der Fahrschule.
Hier gibt es bestimmte Voraussetzungen. Dazu zählt das entsprechende Alter je nach Führerscheinklasse, ein aktueller Sehtest und eine Bestätigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.
Erst einmal wird zwischen mehreren Führerscheinklassen unterschieden:
- ab einem Alter von 16 Jahren: AM (Zweirad mit Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h)
- ab einem Alter von 16 Jahren: A1 (Krafträder bis 125 cm³)
- ab einem Alter von 18 Jahren: A2 (Krafträder bis 35 kW Leistung)
- ab einem Alter von 24 Jahren*: A (alle Krafträder und dreirädrigen Kraftfahrzeuge)
* 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Wenn ihr den Motorradführerschein erwerben wollt, sind zwölf Pflichtstunden mit Sonderfahrten wie Überland-, Nacht- und Autobahnfahrten, sowie vier Sonderstunden zur Theorie des Zweirads vorgeschrieben. Dazu kommen noch zehn bis zwanzig Übungsstunden, je nachdem wie begabt der Fahrer ist.
Falls ihr bereits einen Autoführerschein besitzt, braucht ihr nur sechs Grundstunden anstatt zwölf. Auch wenn ihr von Klasse A1 oder A2 auf Klasse A aufsteigen wollt, entfallen erneute Motorradführerschein Theoriestunden.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt außerdem die B196. Die besagt, dass wenn der Besitzer eines Auto Führerscheins mindestens 25 Jahre alt ist und seinen Führerschein seit fünf Jahren besitzt, er relativ einfach einen 125er Führerschein ablegen kann. So bräuchte man nur vier theoretische und fünf praktische Stunden absolvieren.
Und so langsam kommt der Riders Point ins Spiel.
Seit dem 1. Mai 2014 muss jeder Fahrschüler, egal ob Führerscheinklasse A, A1, A2 oder AM geeignete Motorradschutzbekleidung tragen. Diese ist nicht nur während der Führerschein-Prüfung zu tragen, auch in der Praxis während aller Ausbildungsfahrten.
Die Schutzbekleidung, die du benötigst beinhaltet:
- passender Motorradhelm
- passende Motorradhandschuhe
- gut sitzende Motorradjacke, egal ob Leder oder Textil
- Rückenprotektor (falls nicht schon in die Jacke integriert ist)
- gut sitzende Motorradhose, egal ob Leder oder Textil
- Motorradstiefel oder Motorradschuhe mit ausreichendem Knöchelschutz
Deine Motorradbekleidung und Protektoren sollten die europäische Norm EN 1621-1 oder EN1621-2 besitzen. Diese normieren die Qualitätsanforderungen von Schutzpolstern und Protektoren. Genauso ist es auch bei den Motorradhelmen. Der Helm sollte die Norm ECE-R 22/05, oder die ganz neue Norm ECE-R 22/06 besitzen.
Wer sich dann immer noch nicht sicher ist, ob die Bekleidung für die Fahrschule geeignet ist, sollte Kontakt zur Fahrschule oder zum Fachgeschäft aufnehmen.
Zudem sind eure Fahrlehrer für korrekte Ausrüstung verantwortlich und haben eine erhöhte Sorgfaltspflicht und Verantwortung. Der Fahrlehrer darf die Ausbildung nur durchführen, wenn der Fahrschüler korrekte Motorradschutzbekleidung trägt. Wenn dieser sich weigert, muss der Fahrlehrer die Fahrstunde eventuell absagen. Denn wenn dem Schüler durch eine unvollständige Schutzkleidung etwas passieren sollte, beispielsweise Verletzungen durch einen Sturz, die mit vernünftiger Kleidung verhindert werden könnten, so haftet der Fahrlehrer als auch der Fahrschulinhaber.
Auch wenn ihr euren Motorradführerschein erfolgreich bestanden habt, solltet ihr nicht aufhören gute Schutzbekleidung zu tragen.
Egal ob Helm, Textiljacke, Lederkombi, Handschuhe oder Motorradstiefel, bei Riders Point findet ihr alles, was ihr für die Fahrschule benötigt. Egal ob im Ladengeschäft oder im World Wide Web. Sprecht uns gerne an!